Zusätzliches Angebot zur Betreuung

Der Pflege-Dienst Turmalin verdankt seinen Namen dem gleichnamigen Edelstein Turmalin.

Der Turmalin ist ein Edelstein mit einer komplexen chemischen Zusammensetzung, welcher in der Natur in unterschiedlichen Facetten vorkommt. So sehen wir auch Menschen, mit all ihren Facetten und Nuancen, als etwas sehr Komplexes, Wertvolles und Einzigartiges.

Der Pflege-Dienst- Turmalin zeichnet sich unter anderem auch durch seine Betreuungsleistungen nach § 45 b Abs. 1 Nr. 3 SGB XI aus. Zur Qualitätssicherung, unserer Betreuung durch ehrenamtliche Mitarbeiter, werden alle in der Betreuung tätigen Mitarbeiter geschult, die Qualifizierung ist zur Ausführung der Tätigkeit für alle ehrenamtlichen Mitarbeiter verpflichtend.

Eine fachliche Anleitung der Mitarbeiter/Innen  wird durch die Leitung sichergestellt, weiterhin nehmen die ehrenamtlichen Mitarbeiter an Dienst- und Fallbesprechungen teil. Die Leitung des Betreuungsbüros sowie die Mitarbeiter, sind  für die ehrenamtlichen Mitarbeiter jederzeit über ein Diensthandy ansprechbar. Hierdurch wird sichergestellt, dass die ehrenamtlichen Mitarbeiter bei nötigen Problemlösungen sich rückversichern - und eine handlungsfähige Absprache treffen können.

Unsere Dienstleistungen werden in Form von Einzelbetreuungen erbracht. Das Betreuungsangebot beträgt mindestens 1 - 3 Stunden, um die Angehörigen so spürbar zu entlasten, denn von den Familien der Menschen mit Einschränkungen, wird oftmals ein erhebliches Maß an Kraft und Energie gefordert. Zudem können die  jeweiligen Familien die Situation kaum alleine bewältigen, wenn Notlagen entstehen.

Aus der Sicht des Menschen mit Einschränkungen bietet die Miteinbeziehung eines ehrenamtlichen Mitarbeiters  die Möglichkeit zur Selbstbestimmung, sowie die Verselbstständigung auch außerhalb des familiären Umfelds. Weitestgehend ist es den Familien möglich, Einfluss auf die Auswahl der Mitarbeiter/Innen zu nehmen. Eine Haftpflicht und Unfallversicherung besteht für die ehrenamtlichen Helfer über den Verein des Pflege-Dienst-Turmalins.

Die Betreuung kann im häuslichen Umfeld, sowie auch außerhalb dessen erflogen z.B.

  • die Freizeitbegleitung - und Gestaltung außerhalb des häuslichen Umfelds
  • Begleitung zu Arzt – oder Therapiebesuchen
  • Begleitung bei Behördengängen
  • Begleitung bei Spaziergängen / Ausflügen

Neben unserem Betreuungsangebot beraten und informieren wir gern die  Familien z.B. bei:

  • krisenhaften Situationen
  • sozialrechtlichen und finanziellen Fragestellungen.

Unsere Dienstleistungen sollen dazu beitragen, dass die pflegenden / betreuenden Angehörigen

  • Entspannung und Entlastung erfahren
  • mehr Zeit für sich finden,
  • Kraft schöpfen können, für den Familien- und Betreuungsalltag.

Maßgebend in unserer Arbeit ist das Normalisierungsprinzip. Die ersten Beratungsgespräche hinsichtlich der Betreuung können innerhalb der familiären Umgebung stattfinden, sowie in der Sozialstation des Pflege-Dienst –Turmalin. In den Beratungsgesprächen werden die Ressourcen und Stärken der zu betreuenden Person ergründet, umso eine persönliche und bedarfsorientierte Betreuung zu  gewährleisten.

Um das umfangreiche Angebot unserer Betreuung zu erweitern und die Menschen noch besser versorgen zu können bietet der Pflege - Dienst Turmalin jetzt auch den Familien entlastenden und Familien unterstützenden Dienst an ( i.d. Folge FeD / FuD Dieser richtet sich an Familien mit Angehörigen, die Einschränkungen im geistigen, körperlichen oder psychischen Bereich haben, sowie an Familien die Engpässe im Bereich der stundenweisen Kinderbetreuung haben.

Die Ziele des FeD / FuD des Pflege - Dienst Turmalin, beziehen sich auf die pflegenden / betreuenden Angehörigen, sowie auf die beeinträchtigten Familienmitglieder. Die entstehenden Kosten für unsere Betreuungsleistungen werden stundenweise abgerechnet.

Die Betreuungskosten können je nach Betreuungsbedarf monatlich 100 Euro bez. 200 Euro bei den zuständigen Kassen abgerechnet werden. Eine Abrechnung auf das monatliche Pflegegeld erfolgt hierbei nicht. Bei Familien, deren Angehöriger mit Einschränkungen keine Pflegestufe zuerkannt bekommen hat, besteht die Möglichkeit der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Kosten über Dritte nicht,  so werden die Leistungen des Pflege - Dienst Turmalin, den Angehörigen bzw. dem Kunden als Selbstzahler in Rechnung gestellt.